Pensionierung

Pensionierung

Das ordentliche Rücktrittsalter wird für Frauen mit 64 und für Männer mit 65 Jahren erreicht. Zwischen dem 58. und 70. Altersjahr kann der Versicherte sein Rücktrittsdatum frei bestimmen. Die Altersleistungen können als Rente und/oder Kapital bezogen werden. Ein Kapitalbezug ist der Galenica Pensionskasse mit dem entsprechenden Formular spätestens 3 Monate vor dem eigentlichen Rücktritt anzumelden.

Bei Reduzierung des Beschäftigungsrades von mindestens 20% ab Alter 58 kann der Versicherte im Ausmass der Reduktion eine Teilpensionierung verlangen.

Versicherte Personen, die eine Altersrente beziehen, haben für Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs Anspruch auf eine Kinderrente. Sind die Kinder noch in Ausbildung oder zu mindestens 70% invalid, besteht der Anspruch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die Kinderrente entspricht 20% der ausgerichteten Altersrente.

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Galenica Pensionskasse

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