Austritt

Austritt
Der Austritt eines Versicherten wird der Galenica Pensionskasse vom Arbeitgeber gemeldet. Sobald wir das Austrittsformular erhalten haben, überweisen wir die Austrittsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers.
Hat der austretende Versicherte keinen neuen Arbeitgeber, muss der Vorsorgeschutz in anderer Form erhalten bleiben. Dies kann mit der Überweisung der Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder auf eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung erfolgen.
Barauszahlung
Eine Barauszahlung kann nur bei definitiver Ausreise ins Ausland, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb und bei Geringfügigkeit der Austrittsleistung gewährt werden. Bei Ausreise in einen EU/EFTA Staat gelten besondere Bestimmungen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.
Austritt ab Alter 58
Sind Sie beim Austritt älter als 58 Jahre, so sieht unser Reglement die Pensionierung vor. Sollten Sie jedoch einen neuen Arbeitgeber haben oder sich bei der Arbeitslosen-versicherung für Leistungen angemeldet haben, kann die Austrittsleistung auf die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen werden.
Kündigung durch Arbeitgeber nach Alter 58
Wurde Ihnen vom Arbeitgeber gekündigt und haben Sie beim Austritt das 58. Altersjahr bereits erreicht, besteht die Möglichkeit der Erhaltung des Vorsorgeschutzes bei der Galenica Pensionskasse. Der Antrag für diese freiwillige Versicherung muss spätestens 60 Tage nach Austritt erfolgen, es wird eine entsprechende Vereinbarung erstellt.
Der Erhalt des Vorsorgeschutzes kann entweder nur für die Risikoleistungen (Tod, Invalidität) erfolgen, oder auch für das Alterssparen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt unter Publikationen / Formulare.