Organisation

Organisation

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt die Organisation der Vorsorgeeinrichtungen. Jede Vorsorgeeinrichtung, welche die berufliche Vorsorge gemäss BVG durchführen will, muss sich ins Register für die berufliche Vorsorge eintragen lassen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden führen ein solches Register für die ihr unterstehenden Vorsorgeeinrichtungen.

Für die Registrierung sind die materiellen und formellen Voraussetzungen gemäss BVG zu erfüllen, d. h. die Vorsorgeeinrichtung muss die gesetzlichen Leistungen erbringen und die dafür erforderlichen Beiträge erheben, damit sie registriert wird.

Die Vorsorgeeinrichtung kann eine der folgenden Rechtsformen aufweisen:

  • Stiftung 
  • Genossenschaft 
  • Einrichtung des öffentlichen Rechts

Neben den Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die den Gemeinwesen und Institutionen des öffentlichen Rechts vorbehalten sind, hat sich die Stiftung als zweckmässige Rechtsform für Vorsorgeeinrichtungen erwiesen.

Kontakt

Galenicare Personalvorsorgestiftung

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