Einkauf

Auf dem Versicherungsausweis ist ersichtlich ob Einkäufe in die reglementarischen Leistungen und/oder für eine vorzeitige Pensionierung möglich sind. Ein Einkauf ist zweimal jährlich möglich. Vor dem Einkauf muss mit dem entsprechenden Formular bestätigt werden, dass alle Freizügigkeitsguthaben in unsere Pensionskasse eingebracht wurden und dass die Information über die gesetzlichen Auflagen gelesen wurde. Der Einkauf kann während drei Jahren nicht als Kapital bezogen werden.