Wohneigentum

Für die Finanzierung von Wohneigentum stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Vorbezug
Zur Finanzierung von Wohneigentum können Versicherte Ihre Freizügigkeitsleistung aus der Pensionskasse entnehmen und als Eigenkapital einsetzen. Beim Bezug reduzieren sich die Alters- und Risikoleistungen. Der bezogene Betrag muss sofort versteuert werden. Mehr Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.
Verpfändung
Der Anspruch auf einen Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung kann verpfändet werden. Dadurch kann beim Pfandnehmer (z.B. bei einer Bank) eine verbilligte, zweite Hypothek erworben oder die Amortisation einer Hypothek aufgeschoben werden. Die Verpfändung hat keine unmittelbare Leistungskürzung und keine Steuerbelastung zur Folge. Mehr Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.