Aufsicht

Aufsicht

Jeder Kanton bezeichnet die zuständige Behörde für die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kantonsgebiet. Aufgrund der Strukturreform in der 2. Säule und zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit wird diese Behörde neu als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit organisiert.

Im Kanton Bern wurde deshalb die bisherige Stiftungsaufsicht aus dem Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht (ASVS) per 1. Januar 2012 ausgegliedert und in die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) überführt.

Das BBSA wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Vorsorgeeinrichtungen, indem es insbesondere die Übereinstimmung der reglementarischen Bestimmungen mit den gesetzlichen Vorschriften prüft sowie die Statuten genehmigt. Es verlangt den jährlichen Bericht, prüft die Geschäftstätigkeit der Vorsorgeeinrichtung, nimmt Einsicht in die Berichte der Kontrollstelle und des Experten für berufliche Vorsorge und trifft nötigenfalls Massnahmen zur Behebung von Mängeln.

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