Technische Grundlagen

Technische Grundlagen

Für die Berechnung der Verpflichtungen verwenden die Pensionskassen technische Grundlagen. Diese Grundlagen basieren auf mehrjährigen Statistiken von grossen, überwiegend privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Erhoben werden Wahrscheinlichkeiten zum Todesfall, zur Invalidität, zum Zivilstand, Kinder, usw. Zusätzlich wird für die Diskontierung der zukünftigen Renten ein technischer Zins festgelegt.

Aufgrund dieser Wahrscheinlichkeiten und dem technischen Zins berechnet die Vorsorgeeinrichtung den Umwandlungssatz und die Verpflichtungen gegenüber den Rentenbezüger (Finanzierungs- und Bewertungszinssatz).

Die Galenica Pensionskasse wendet ab 31.12.2021 folgende technischen Grundlagen an:

Für die Rentenverpflichtungen:
BVG 2020 (Generationentafel)
Bewertungszinssatz 1.5%

Für die Umwandlungssätze:
BVG 2015 (Generationentafel 2022)
Finanzierungszinssatz 2.5%

Da sich die Sterbe- und Invalidierungswahrscheinlichkeiten laufend verändern, müssen die angewandten technischen Grundlagen regelmässig überprüft und wenn nötig angepasst werden.

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Galenica Pensionskasse

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