Glossar

Austrittsleistung
Reglementarische Leistung, die einer versicherten Person gewährt wird, die aus der Personalvorsorgeeinrichtung austritt (auch "Freizügigkeitsleistung" genannt). 
Reglement einer Vorsorgeeinrichtung
Das Reglement beschreibt die gesamte Vorsorgetätigkeit oder einen Teil davon. Das Reglement legt den Kreis der begünstigten Personen fest, die vorgesehenen Leistungen, die Rechte und Pflichten der begünstigten Personen und die Finanzierung der Leistungen. 
Experte
Der Pensionskassenexperte wird vom Stiftungsrat gewählt und ist zuständig für die Erstellung der versicherungstechnischen Bilanz sowie für die umfassende Beratung der Vorsorgeeinrichtung. Der Experte muss von der kantonalen Aufsichtsbehörde anerkannt sein und ist nicht Mitglied des Stiftungsrates. 
BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, in Kraft seit 1. Januar 1985. Das BVG ist ein Teil (zweite Säule) des schweizerischen Drei-Säulen-Konzeptes in der Sozialversicherung. Die Leistungen sollen zusammen mit der AHV/IV die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen.  
Diversifikation
Im Geldanlagebereich wird von Diversifikation gesprochen, wenn möglichst in unterschiedliche Finanzanlagen (Anlagekategorien wie Aktien, Obligationen, Immobilien, Alternative Anlagen) investiert wird, um auf diese Weise das Risiko zu reduzieren. 
Stiftungsrat VE
Oberstes Organ der Vorsorgeeinrichtung. 
Revisionsbericht
Die Revisionsstelle oder die Revisionsgesellschaft erstellt einen "Revisionsbericht", bzw. "Erläuterungsbericht". Dieser Bericht kommentiert die Posten der Bilanz und der Betriebsrechnung und gibt detailliert Auskunft über die im Laufe der Revision gemachten Feststellungen. 
Deckungsgrad
Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen und dem Barwert der versicherten Leistungen. 
Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer Unternehmung (Aktiengesellschaft) verkörpert. Die Aktie ist ein Sachwert und ein Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft. Ihr Ertrag und Marktwert (Börsenkurs) richten sich somit nach der wirtschaftlichen Ertragskraft der betreffenden Unternehmung und können erheblichen Kursschwankungen unterworfen sein. 
Leistungsprimat
Beim Modell des Leistungsprimats die Altersleistung in % des versicherten Lohnes berechnet. Das heisst, die Leistungshöhe wird im Voraus fix definiert und zwar in Abhängigkeit des letzten versicherten Lohnes. Entscheidend ist nicht, wie viel Alterskapital der Versicherte angespart hat, sondern wie hoch sein letzter versicherter Lohn vor der Pensionierung ist. 
Altersgutschriften
Jährliche Gutschrift auf dem Alterskonto die in Prozenten des koordinierten Lohnes bestimmt ist. 
AHV/IV
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) sind ein Teil der eidgenössischen Sozialversicherungen, das auf dem so genannten Dreisäulenprinzip basiert. Die AHV und die IV bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (EL) die erste Säule, die den Existenzbedarf decken soll. Alle in der Schweiz wohnhaften oder arbeitenden Personen sind darin obligatorisch versichert. 
UVG
Bundesgesetz über die Unfallversicherung. 
Börse 
Organisierter Markt für den Handel mit Vermögenswerten (Aktien, Obligationen usw.). 
AHVG
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenvesicherung 
Bewertungszins
Technischer Zinssatz zur Festlegung des Vorsorgekapitals der Rentenbezüger in der Bilanz. Der Bilanzzins ist derart festzulegen, dass er mittelfristig gesehen mit einer angemessenen Marge unterhalb einer mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erzielenden Vermögensrendite liegt. 
Betriebsrechnung (Erfolgsrechnung)
Gegenüberstellung aller Aufwands- und Ertragsposten der Unternehmung für das abgelaufene Geschäftsjahr. 
Überlebende Ehegatten  
Ehegatte/Ehegattin einer verstorbenen versicherten Person (aktiv oder pensioniert). Dieser Ausdruck wird verwendet, wenn Witwer und Witwen unter den gleichen Bedingungen eine Hinterlassenenleistung beanspruchen können. Sind die reglementarischen Bedingungen erfüllt, so bezieht der überlebende Ehegatte/die überlebende Ehegattin die Rente bis zum Tod oder allenfalls bis zu einer Wiederverheiratung. 
Barauszahlung
Bei endgültigem Verlassen der Schweiz, der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz und bei Geringfügigkeit kann die Austrittsleistung bar bezogen werden. Ab dem 1. Juni 2007 können Versicherte die Barauszahlung im Umfang des obligatorischen Altersguthabens nicht mehr verlangen, wenn sie nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates der EU oder EFTA für die Risiken Alter, Tod und Invalidität weiterhin obligatorisch versichert sind. Ist die austretende versicherte Person verheiratet, ist die Barauszahlung nur zulässig, wenn der Ehegatte der Barauszahlung schriftlich zustimmt. 
EU
Europäische Union. 
Aktienindex
Kennziffer zur Beobachtung der Kursentwicklung der Aktien oder einzelner Aktiengruppen an der Börse (z.B. Swiss Market Index). 
Schattenrechnung
Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) verpflichtet alle registrierten Vorsorgeeinrichtungen individuelle Alterskonten nach BVG-Mindestnormen zu führen. Mit dieser so genannten Schattenrechnung weist die Vorsorgeeinrichtung nach, dass die Mindestvorschriften nach BVG eingehalten werden. 
Paritätisches Organ
Im Rahmen der obligatorischen Vorsorge aus derselben Anzahl Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern/-vertreterinnen zusammengesetztes Organ. 
Überentschädigung
Bei der Auszahlung von Invaliden- und Todesfallleistungen dürfen die Vorsorgeeinrichtungen die Leistungen anderer Sozialversicherungen und die verbleibenden Einkünfte berücksichtigt werden. Übersteigen diese Leistungen 90% des mutmasslichen entgangenen Verdienstes, so darf die Vorsorgeeinrichtung ihre Leistungen wegen Überentschädigung kürzen. 
Technischer Zinssatz
Für die Diskontierung der zukünftigen Leistungen (Barwert der Leistungen) angewendete rechnerische Grösse. Der technische Zinssatz steht in direkter Beziehung zum Umwandlungssatz und beeinflusst die Höhe des versicherungstechnisch notwendigen Vorsorgekapital. 
Sparbeitrag
Betrag, welcher für die Finanzierung der Altersgutschriften aufzuwenden ist. Dieser erhöht das vorhandene Alterskapital. 
Rendite
In Prozenten des investierten Kapitals ausgedrückter Ertrag einer Kapitalanlage. Bei Aktien und Obligationen ergibt sich die Rendite aus dem Verhältnis des Kurserfolges einer bestimmten Zeitperiode plus Dividende bzw. Nominalzins zum Börsenkurs.  
Benchmark
"Messlatte", Referenzgrösse - z.B. ein Aktienindex oder der Kurs bzw. die Rendite einer repräsentativen Anleihensobligation - im Hinblick auf die Performance-Analyse eines Portefeuilles. 
WEFG
Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge . 
OR
Schweizerisches Obligationenrecht. 
Altersleistungen
Leistungen, die bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters oder bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit ab Alter 58 fällig werden. Das BVG kennt als Altersleistungen die Altersrente und die Pensionierten-Kinderrente. Das Reglement der VE kann vorsehen, dass anstelle einer Rente die Leistungen auch in Kapitalform bezogen werden können. 
Freizügigkeitsleistung
Siehe unter "Austrittsleistung". 
Autonome Kasse
Der Stiftungsrat entscheidet über die Leistungen, die Beiträge und die Anlagestrategie der Pensionskasse. Die Vorsorgeeinrichtung des Unternehmens trägt also das Todesfall- und Invaliditätsrisiko ihrer Mitglieder selbst. Sie muss Hinterbliebene absichern und ist für die Anlagestrategie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verantwortlich. 
Invalidenleistungen
Leistungen, die erbracht werden, wenn die versicherte Person nach Ablauf der Wartefrist weiterhin erwerbsunfähig ist. Das BVG kennt als Invalidenleistungen die Invalidenrente und die Invaliden-Kinderrente. 
Flüssige Mittel
Dieser Begriff umfasst Bargeld sowie Kontoguthaben bei Finanzinstituten. 
MVG
Bundesgesetz über die Militärversicherung. 
Versicherungsgericht
Jeder Kanton bezeichnet als kantonale Instanz ein Gericht, das über Streitigkeiten entscheidet, die sich aus einem Vorsorgeverhältnis ergeben. Luzern: Kantonales Verwaltungsgericht, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, 6002 Luzern. 
Einkauf
Ein aktiver Versicherter hat die Möglichkeit, in seine Vorsorgeeinrichtung zusätzliche Beträge einzuzahlen, um die maximalen Leistungen gemäss Reglement zu erreichen. Die Einkaufssummen werden jeweils durch die entsprechende Vorsorgeeinrichtung gemäss deren Reglement berechnet. 
Taggeld aus dem UVG
Dieses wird nach einem Unfall ausbezahlt. Es beträgt in der Regel 80% des versicherten Lohnes, höchstens aber Fr. 106'800.-- und wird ab dem 3. Tag bis zur Konsolidation mit einer Invalidenrente entrichtet. Dieses Taggeld wird von der SUVA (Eidg. Unfallversicherungsanstalt) oder von einer konzessionierten Versicherungsgesellschaft ausbezahlt. Kein Taggeld wird entrichtet, falls der Versicherte ein gleichwertiges Taggeld der IV erhält. 
Deckungskapital
Das Deckungskapital ist die Differenz aus dem Barwert der künftigen Leistungen (Geldströme, die einmal ausbezahlt werden) und dem Barwert der künftigen Beiträge (Geldströme, die einmal einbezahlt werden). 
Umwandlungssatz
Prozentsatz für die Umrechnung eines Kapitals in eine lebenslängliche Rente. Die Höhe ist abhängig vom Alter bei der Pensionierung. 
Aufsichtsbehörde
Die Aufsicht über die Pensionskassen wird in der Schweiz dezentral durch die Kantone bzw. Aufsichtsregionen der Kantone wahrgenommen. Die OAK BV ist als unabhängige Behördenkommission die übergeordnete Stelle der Aufsichtsbehörden. Sie hat als Hauptaufgabe für Qualitätssicherung und Rechtssicherheit zu sorgen. Voraussetzung für die Rechtssicherheit ist eine einheitliche Aufsichtspraxis, das heisst eine gleichmässige Anwendung der vom Bund erlassenen Vorschriften. Zu diesem Zweck kann die OAK BV Weisungen erlassen und Inspektionen durchführen. 
Jeder Kanton bezeichnet die zuständige Behörde für die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kantonsgebiet. Aufgrund der Strukturreform in der 2. Säule und zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit wird diese Behörde neu als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit organisiert. 
Mindestrente
Garantierte Mindestrente für eine versicherte Person (Beispiel AHV/IV). 
FZG
Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlasenen- und Invalidenvorsorge. 
Taggeld aus der IV
Dieses wird während der Eingliederungsmassnahmen und auch während einer beruflichen Ausbildung gewährt, sofern der Versicherte nicht arbeiten kann. 
Revisionsstelle
Die Vorsorgeeinrichtung bestimmt eine Revisionsstelle für die jährliche Prüfung der Geschäftsführung, des Rechnungswesens und der Vermögensanlage. Die Revisionsstelle überwacht auch die Einhaltung der Loyalität in der Vermögensverwaltung. 
Dritte Säule
System der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ist in der Bundesverfassung verankert und ruht auf drei Säulen. Die erste Säule bildet die AHV/IV, eine allgemeine, die Existenz sichernde staatliche Versicherung. Die zweite Säule wird durch die berufliche Vorsorge gebildet. Sie hat zusammen mit der ersten Säule zum Ziel, die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung zu gewährleisten. Die dritte Säule ist die individuelle Vorsorge, die jeder einzelne entsprechend seinen Wünschen und Bedürfnissen errichtet. 
Anlagestiftung
Eine Anlagestiftung bietet fondsähnliche Anlageprodukte an, die ausschliesslich schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen der 2. und 3. Säule vorbehalten sind. Diese Anlageprodukte sind von der Ertragssteuer befreit. Die Anteile werden einkommenssteuerfrei abgegeben und die Ausschüttungen erfolgen ohne Abzug der Verrechnungssteuer. 
Performance
Ergebnis, Rendite, Wertentwicklung eines Portefeuilles. 
Teilliquidation
Bei einer erheblichen Verminderung der Belegschaft, einer Restrukturierung des Unternehmens und der Auflösung des Anschlussvertrages erfolgt eine Teilliquidation. Dabei wird für den Übertrag der Guthaben auch die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtung mit einbezogen. Die Vorsorgeeinrichtungen regeln in ihren Reglementen die Voraussetzungen und das Verfahren zur Teilliquidation. Die reglementarischen Vorschriften über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Teilliquidation müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. 
Freizügigkeitskonto
Einrichtung der Bank mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten. 
Umlageverfahren
Beim Umlageverfahren wird der jährliche Beitrag periodisch so festgelegt, dass auch die in der entsprechenden Periode anfallenden Vorsorgeleistungen erbracht werden können. Weder die laufenden noch die anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt. 
Barwert
Der Barwert in einem bestimmten Zeitpunkt entspricht dem Wert, der als verzinsliches Kapital vorhanden sein muss, um daraus später zu erwartende Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. 
Rückstellungen 
Zulasten der Erfolgsrechnung in der Bilanz gebildete Passivposten zur Deckung künftiger Verpflichtungen oder voraussichtlicher Verluste. Rückstellungen werden in der Bilanz oft unter den sonstigen Passiven verbucht. 
Wohneigentumsförderung
Im Rahmen des BVG vorgesehene Möglichkeit zum Vorbezug resp. zur Verpfändung von Vorsorgeleistungen zum Erwerb von Wohneigentum. 
Bilanz
Periodische Gegenüberstellung sämtlicher Aktiven und Passiven an einem bestimmten Stichtag. Die Aktivseite der Bilanz gibt Aufschluss über die Verwendung der Mittel, während die Passivseite über die Beschaffung der Mittel orientiert. 
Sicherheitsfonds
Er richtet Zuschüsse an jene Vorsorgeeinrichtungen aus, die eine ungünstige Altersstruktur aufweisen; er stellt ferner die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtung sicher. 
Technische Rückstellungen
Rückstellungen, welche infolge der Unsicherheiten der Prognosen zu den Versichertenleistungen vorzunehmen sind (Langlebigkeit, vorzeitige Pensionierungen, Anpassung des Umwandlungssatzes, Anpassungen der Renten an die Teuerung, etc.). 
VE
Vorsorgeeinrichtung. 
Teilinvalide
Personen, die eine Teil-Invalidenrente beziehen, weil ihre Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vermindert ist. 
Unterdeckung
Eine Unterdeckung liegt dann vor, wenn das Vermögen der Pensionskasse kleiner ist als die finanziellen Verpflichtungen der Pensionskasse gegenüber ihren Versicherten, d. h. wenn der Deckungsgrad unter 100 Prozent liegt. Im Falle einer Unterdeckung sind die Pensionskassen verpflichtet, Sanierungsmassnahmen durchzuführen. 
IVG
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung. 
Anlagerendite
Die Anlagerendite umfasst sowohl die Erträge (u. a. Zinse, Dividenden) wie auch die Wertveränderungen innerhalb einer bestimmten Periode, bezogen auf das investierte Kapital. 
Arbeitgeber
Galenica AG und verbundene Gesellschaften (in enger wirtschaftlicher und finanzieller Verbindung) 
Destinatär
Versichertes Mitglied einer Personalvorsorgeeinrichtung. 
Swiss GAAP Fer 26
Standardisierte Fachempfehlung zur Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen (in Kraft seit 1. Januar 2005). Die Betriebsrechnung wird in Staffelform dargestellt, die Anlagen müssen zum Marktwert bilanziert werden und die Jahresrechnung ist im Anhang mit erweiterten Angaben zu versehen. 
Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug entspricht der Differenz zwischen dem Grundlon und dem versicherten Jahreslohn. Mit diesem Abzug wird berücksichtigt, dass bereits ein Teil des Verdienstes durch die AHV-Leistungen versichert ist. 
Freizügigkeitspolice
Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Ein Rückkauf ist nur bei Einbringung in eine Personalvorsorge-Einrichtung, bzw. in  gesetzlich zugelassenen Fällen, möglich. 
Asset & Liability-Analyse
Prüfung der Risikofähigkeit einer Pensionskasse. Analysiert werden Faktoren wie das Verhältnis von Beiträgen und Leistungen, die speziellen Gegebenheiten der Pensionskasse, die Situation und die Aussichten an den Finanzmärkten usw. Das Ergebnis dieser Analyse beeinflusst die künftige Anlagestrategie der Pensionskasse und die finanziellen Risiken, die diese mit ihren Kapitalanlagen eingehen darf. 
PartG
Bundesgesetz über die eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. 
Geschiedene Ehegatten
Hinterlässt die versicherte Person einen geschiedenen Ehegatten/eine geschiedene Ehegattin, so ist diese(r) in gewissen Fällen dem überlebenden Ehegatten/der überlebenden Ehegattin gleichgestellt. Die Leistungen dürfen jedoch zusammen mit den Leistungen der übrigen Versicherungen den im Scheidungsurteil zugesprochenen Anspruch nicht übersteigen. 
Risikobeitrag
Betrag, welcher für die Finanzierung der Hinterlassenen- und der Invalidenleistungen aufzubringen ist.  
Beitragsprimat
Im reinen Beitragsprimat werden die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in Abhängigkeit vom versicherten Lohn, im Vorsorgereglement festgelegt. Die Altersleistungen berechnen sich anhand des Kapitals, das vom Versicherten im Zeitpunkt der Pensionierung angespart ist bzw. wird. 
Risikoleistungen
Leistungen, welche im Falle des Todes (Hinterlassenenleistungen), resp. der Erwerbsunfähigkeit (Invalidenleistungen) einer versicherten Person zu erbringen sind. Sie werden durch einen Risikobeitrag finanziert. 
Finanzielle Mittel
Die finanziellen Mittel einer Vorsorgeeinrichtung sind Werte, über die sie kurz-, mittel-, und langfristig verfügen kann. Diese Werte figurieren unter den Rubriken der Aktiven der Bilanz. Um die tatsächliche finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung zu kennen, muss man auch die Passiven der Bilanz berücksichtigen, unter denen die Schulden, die Verpflichtungen und das freie Kapital einzeln figurieren. 
EFTA
Europäische Freihandelsassoziation. 
Strategie
Unter (Anlage-) Strategie versteht man die Vermögensaufteilung des Portfolios nach Anlagekategorien (Flüssige Mittel, Geldmarkt, Obligationen, Aktien, Alternative Anlagen, Immobilien), Länder/Sektoren und Währungen. Als Ergebnis der Strategie erhält man aus Sicht des Anlegers einen nutzenoptimalen Anlage-Mix, welcher die Anlageziele und die Risikofähigkeit bzw. Risikobereitschaft des Anlegers berücksichtigt. 
Anlagestrategie
Unter der Anlagestrategie wird die langfristig angestrebte prozentuale Aufteilung des Vermögens auf die wichtigsten Anlagekategorien, wie Obligationen, Aktien, Immobilien und Hypotheken verstanden. Die Anlagestrategie wird aufgrund der Risikofähigkeit festgelegt. 
Vorbehalt
Sieht das Reglement einer Vorsorgeeinrichtung vor, dass ein Gesundheitsvorbehalt angebracht werden kann, so sind während 5 Jahren die Invaliden- und Hinterlassenenleistungen auf das BVG-Minimum beschränkt. 
Invalidenrentner/in
Person, die aus gesundheitlichen Gründen arbeits- oder erwerbsunfähig geworden ist und deshalb von der Vorsorgeeinrichtung eine Rente bezieht. 
Überbrückungsrente
Temporäre Rente zwischen dem Altersrücktritt und dem Bezug der AHV-Rente gewährt wird. 
Personalvorsorgestiftung
Stiftungen sind häufig bei Unternehmungen anzutreffen, deren Vorsorge sich auf das firmeneigene Personal beschränkt. 
Eingetragene Partnerschaft
Eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare sind der Ehe gleichgestellt. Entsprechend gelten die Bestimmungen der Reglemente der entsprechenden Vorsorgeeinrichtungen, die sich auf Ehegatten beziehen, gleichermassen auch für in eingetragener Partnerschaft lebende versicherte Personen. 
Kapitaloption
Erklärung, dass die versicherte Person anstelle der Altersrente eine Kapitalabfindung bzw. Teilkapitalabfindung wünscht. Anmeldefrist 3 Monate vor der gewünschten Pensionierung. 
Hinterbliebene
Personen, die beim Tod der versicherten Person (Aktive oder Pensionierte) Anspruch auf eine Leistung der Vorsorgeeinrichtung haben. Umfasst in der Regel Witwe, Witwer, geschiedene Ehefrau, Waisen. Je nach Reglement können weitere Personen begünstigt werden. 
Wertschwankungsreserven
Die Wertschwankungsreserve bezweckt den Ausgleich von Wertveränderungen auf dem ganzen Anlagevermögen. Die Bestimmung der notwendigen Wertschwankungsreserven basiert auf finanzökonomischen Überlegungen und aktuellen Gegebenheiten (z.B. Kapitalmarktentwicklung, Asset Alocation, Anlagestrategie, Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals und der technischen Rückstellungen, angestrebtes Renditeziel und Sicherheitsniveau). 
Rentnerverhältnis
Das Rentnerverhältnis entspricht dem Verhältnis zwischen der Zahl der aktiven Versicherten und der Zahl der Rentenbezüger/-innen (Alters-, Invaliden- und Witwenrenten ohne Kinderrenten). Der Begriff wird auch im umgekehrten Sinn verwendet. 
Altersguthaben
Summe der angesammelten Altersgutschriften inkl. Freizügigkeitsleistungen, Einkäufe und Zinsen. 
ZGB
Schweizerisches Zivilgesetzbuch. 
Anlagefonds
Ein zusammengelegtes Vermögen mit einem gemeinsamen Anlageziel und einer vorgegebenen Anlagestrategie. Anleger erwerben sogenannte Fondsanteile. Durch das in der Regel relativ hohe Anlagevermögen kann eine breite Risikoverteilung ermöglicht werden. 
Koordinierter Lohn
Grundlohn abzüglich Koordinationsabzug. Grundlage für die Berechnung der Sparbeiträge. 
Grundlohn
Auch massgebender Lohn genannt. Er umfasst bei unserer Vorsorgeeinrichtung den Monatslohn x 13 inklusive Zielbonus.