Invalidität

Invalidität

War der Versicherte bei Eintritt der Invalidität (Beginn der einjährigen Wartefrist gemäss Invalidenversicherung) bei unserer Pensionskasse versichert und liegt eine rechtskräftige Verfügung über Rentenleistungen der Invalidenversicherung vor, besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Galenica Pensionskasse. Bei Vollinvalidität entspricht die Invalidenrente der reglementarischen ordentlichen Altersrente, jedoch im Maximum 80% des versicherten Lohnes. Die Rentenzahlungen beginnen nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen und nach Erlöschen des Anspruchs auf Lohn oder die ihn ersetzenden Taggelder. Vorbehalten bleibt die Koordination mit anderen Sozialversicherungen (Unfallversicherung, Militärversicherung, Invalidenversicherung, usw.).

Versicherte Personen, die eine Invalidenrente beziehen, haben für Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente. Sind Kinder noch in Ausbildung oder zu mindestens 70% invalid, besteht der Anspruch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die Invalidenrente beträgt für jedes berechtigte Kind 20% der Invalidenrente.

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